Ihr Rechtsanwalt für Personen-Schadensrecht
In Lünen, Dortmund & Münster
Sie wurden durch einen Unfall oder durch vorsätzliches Verhalten verletzt? Dann haben Sie womöglich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von Seiten des Schädigers.
Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen und kompetenten Anwalt, dem Sie voll und ganz vertrauen können?
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Erfolgsaussichten Sie in Ihrem konkreten Fall haben. Dazu bieten wir ein kostenloses Gespräch für Ihre unverbindliche Ersteinschätzung an.
Personenschäden durch Verkehrsunfälle
im Straßen–, Schienen– und Luftverkehr
Private Unfälle und Körperverletzung
im privaten Raum oder durch vorsätzliches Verschulden
Arbeits- und Wegeunfälle
bei einem Unfall auf der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit
Verkehrssicherungs-Pflicht-Verletzung
wie Unfälle durch Glätte oder auf Baustellen oder Spielplätzen
Sie wurden durch einen Unfall oder durch vorsätzliches Verhalten verletzt?
Dann haben Sie womöglich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von Seiten des Schädigers.
Juristische Auseinandersetzungen führen nicht selten zu einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich mitunter existenzbedrohend auswirken kann.
Suchen Sie deswegen frühzeitig rechtliche Beratung, um das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung zu vermindern!
Wir suchen stets für unsere Mandanten nach Möglichkeiten, um Verfahren zu beschleunigen, abzukürzen oder abzuwenden, damit wir Ihre Rechtsangelegenheit bestmöglich in Ihrem Sinne klären können – schnell, kosteneffizient und pragmatisch.
Sie wurden durch einen Unfall oder durch vorsätzliches Verhalten verletzt?
Dann haben Sie womöglich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von Seiten des Schädigers.
Juristische Auseinandersetzungen führen nicht selten zu einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich mitunter existenzbedrohend auswirken kann.
Suchen Sie deswegen frühzeitig rechtliche Beratung, um das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung zu vermindern!
Wir suchen stets für unsere Mandanten nach Möglichkeiten, um Verfahren zu beschleunigen, abzukürzen oder abzuwenden, damit wir Ihre Rechtsangelegenheit bestmöglich in Ihrem Sinne klären können – schnell, kosteneffizient und pragmatisch.
Bildquelle: Canva.com
Ersteinschätzung – Damit wir herausfinden, ob Sie Ansprüche stellen können
Haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld? Lassen Sie es uns herausfinden!
Nicht nur im Straßenverkehr kommt es zu Unfällen mit Personenschäden. Auch dort, wo der Verkehrssicherungspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen nicht nachgekommen ist, können Menschen Schaden nehmen.
Wenn Sie im Supermarkt auf feuchtem Boden ausrutschen oder Ihnen ein Dachziegel oder ein abgebrochener Ast entgegenkommt, kann das daran liegen, dass eine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. In diesem Fall haben Unfallopfer Ansprüche gegenüber dem Verkehrssicherungspflichtigen.
Schadensersatz & Schmerzensgeld – um Ihren Schaden zu mindern
Schmerzensgeld müssen Sie rechtzeitig einfordern!
Haftet der Schädiger, dann muss er den entstandenen Schaden ersetzen.
Schmerzensgeld muss dabei grundsätzlich derjenige zahlen, der Ihnen schuldhaft einen körperlichen Schaden zugefügt hat.
Jedoch: der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung! Warten Sie deshalb nicht zu lange damit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und das Schmerzensgeld einzufordern, das Ihnen zusteht!
Die Höhe von Schmerzensgeld – zum Ausgleich für erlittene Leiden
Die Höhe von Schmerzensgeld sollte stets von Spezialisten berechnet werden damit Sie wirklich erhalten, was Ihnen zusteht!
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst und ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Das liegt daran, dass Schmerzensgeld einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden schaffen soll. Diese sind jedoch immer individuell unterschiedlich, selbst bei vergleichbaren Fällen.
Die Berechnung des Schmerzensgeldes sollten Sie einem Rechtsanwalt anvertrauen, der sich auf die Ermittlung von Schmerzensgeldern spezialisiert hat – damit Sie wirklich erhalten, was Ihnen zusteht!
Erwerbsschadensausgleich – damit Sie aufgrund der Verletzung nicht weniger verdienen
Bei Arbeitsunfähigkeit und daraus folgendem Verdienstausfall muss der Schädiger für die finanziellen Einbußen aufkommen.
Unter einem Erwerbsschaden bzw. Verdienstausfall ist die Vermögenseinbuße zu verstehen, die dadurch entstanden ist, dass ein Verlust oder die Minderung der Erwerbstätigkeit eingetreten ist.
So ist auch der Verdienstausfall eine Vermögenseinbuße und vom Schädiger zu ersetzen.
Waren Sie also aufgrund der Verletzung arbeitsunfähig und haben Sie deswegen insgesamt weniger verdient, so muss der Schädiger Ihnen diese Einbußen grundsätzlich ersetzen.
Heilungs- und Pflegekostenausgleich – damit Sie diese Kosten nicht selbst tragen müssen
Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht!
Der Schädiger ist grundsätzlich verpflichtet, dem Geschädigten diejenigen vermehrten Bedürfnisse zu ersetzen, die dadurch bedingt sind, dass ein körperlicher Dauerschaden entstanden ist. Ersatzfähig sind dabei diejenigen Mehraufwendungen, die bestimmt und geeignet sind, dem Geschädigten ein Leben zu ermöglichen, das dem früher geführten Leben gleicht.
Der Schädiger hat zudem grundsätzlich die für die Heilung erforderlichen Kosten zu ersetzen. Der Umfang dieser Kosten bestimmt sich prinzipiell nach dem medizinisch Gebotenen (Heilungs- und Pflegekosten).
Zu den Heilungskosten gehören dabei nicht nur die Behandlungskosten. Auch die notwendigen Fahrten zu einem Arzt, die Praxisgebühr, etwaige Zuzahlung zu Medikamenten etc. sind ebenfalls zu ersetzen.
Ersteinschätzung – Damit wir herausfinden, ob Sie Ansprüche stellen können
Haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld? Lassen Sie es uns herausfinden!
Nicht nur im Straßenverkehr kommt es zu Unfällen mit Personenschäden. Auch dort, wo der Verkehrssicherungspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen nicht nachgekommen ist, können Menschen Schaden nehmen.
Wenn Sie im Supermarkt auf feuchtem Boden ausrutschen oder Ihnen ein Dachziegel oder ein abgebrochener Ast entgegenkommt, kann das daran liegen, dass eine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. In diesem Fall haben Unfallopfer Ansprüche gegenüber dem Verkehrssicherungspflichtigen.
Schadensersatz & Schmerzensgeld – um Ihren Schaden zu mindern
Schmerzensgeld müssen Sie rechtzeitig einfordern!
Haftet der Schädiger, dann muss er den entstandenen Schaden ersetzen.
Schmerzensgeld muss dabei grundsätzlich derjenige zahlen, der Ihnen schuldhaft einen körperlichen Schaden zugefügt hat.
Jedoch: der Anspruch auf Schmerzensgeld unterliegt der Verjährung! Warten Sie deshalb nicht zu lang damit, Ihre Ansprüche geltend zu machen und das Schmerzensgeld einzufordern, das Ihnen zusteht!
Die Höhe von Schmerzensgeld – zum Ausgleich für erlittene Leiden
Die Höhe von Schmerzensgeld sollte stets von Spezialisten berechnet werden damit Sie wirklich erhalten, was Ihnen zusteht!
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst und ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Das liegt daran, dass Schmerzensgeld einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden schaffen soll. Diese sind jedoch immer individuell unterschiedlich, selbst bei vergleichbaren Fällen.
Die Berechnung des Schmerzensgeldes sollten Sie einem Rechtsanwalt anvertrauen, der sich auf die Ermittlung von Schmerzensgeldern spezialisiert hat – damit Sie wirklich erhalten, was Ihnen zusteht!
Erwerbsschadensausgleich – damit Sie aufgrund der Verletzung nicht weniger verdienen
Bei Arbeitsunfähigkeit und daraus folgendem Verdienstausfall muss der Schädiger für die finanziellen Einbußen aufkommen.
Unter einem Erwerbsschaden bzw. Verdienstausfall ist die Vermögenseinbuße zu verstehen, die dadurch entstanden ist, dass ein Verlust oder die Minderung der Erwerbstätigkeit eingetreten ist.
So ist auch der Verdienstausfall eine Vermögenseinbuße und vom Schädiger zu ersetzen.
Waren Sie also aufgrund der Verletzung arbeitsunfähig und haben Sie deswegen insgesamt weniger verdient, so muss der Schädiger Ihnen diese Einbußen grundsätzlich ersetzen.
Heilungs- und Pflegekostenausgleich – damit Sie diese Kosten nicht selbst tragen müssen
Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht!
Der Schädiger ist grundsätzlich verpflichtet, dem Geschädigten diejenigen vermehrten Bedürfnisse zu ersetzen, die dadurch bedingt sind, dass ein körperlicher Dauerschaden entstanden ist. Ersatzfähig sind dabei diejenigen Mehraufwendungen, die bestimmt und geeignet sind, dem Geschädigten ein Leben zu ermöglichen, das dem früher geführten Leben gleicht.
Der Schädiger hat zudem grundsätzlich die für die Heilung erforderlichen Kosten zu ersetzen. Der Umfang dieser Kosten bestimmt sich prinzipiell nach dem medizinisch Gebotenen (Heilungs- und Pflegekosten).
Zu den Heilungskosten gehören dabei nicht nur die Behandlungskosten. Auch die notwendigen Fahrten zu einem Arzt, die Praxisgebühr, etwaige Zuzahlung zu Medikamenten etc. sind ebenfalls zu ersetzen.
Lassen Sie Ihren individuellen Fall ganz unverbindlich vom Experten für Personen-Schadensrecht einschätzen
"Das oberstes Ziel meiner Tätigkeit als Anwalt ist es, Ihre Rechtsangelegenheiten effektiv, pragmatisch, kostengünstig und schnell zu lösen - damit Sie wieder gut schlafen können."
Lars Lanius
Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber
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Am Brambusch 24, 44536 Lünen
Tel.: 0231 98 60 420
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Tel.: 0231 900 32 33
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Tel.: 0251 395 95 99
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info@lanius.nrw